Grundsteuererklärung 2022

Aug. 31, 2022 | Steuer

Treppenhaus
Marten Immobilienverkauf Berlin

Grundsteuererklärung 2022 – Immobilieneigentümer aufgepasst!

Für die Grundsteuererklärung 2022 wird die Höhe der Grundsteuer-Abgaben neu berechnet. Hausbesitzer müssen dafür online Daten an die Finanzbehörden melden. Ausgelöst hat diese Neuberechnung ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das erklärte 2018 das alte System zur Berechnung für verfassungswidrig.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 10.04.2018 dem Gesetzgeber aufgegeben, eine Neureglung zur Grundsteuer zu schaffen, deshalb gilt: Steuererklärung zur Grundsteuer beachten.
Bund und Länder mussten daher das System reformieren und berechnen jetzt die Grundsteuer für alle 36 Millionen Grundstücke neu.

Dieses Grundsteuer-Reformgesetz heißt für jeden Eigentümer, dass er ab Mitte 2022 bis 31.10.2022 alle notwendigen Angaben zum Grundbesitz an das zuständige Finanzamt melden muss.

Das Wichtigste zur Grundsteuererklärung 2022

  • Die Grundsteuer in Deutschland wird neu berechnet. Grundstückseigentümer und Immobilienbesitzer müssen deshalb eine Steuererklärung abgeben.
  • Je nach Bundesland variiert die Berechnung der Grundsteuer und Eigentümer müssen unterschiedliche Informationen bereithalten. 
  • Die Feststellungserklärung können Sie online über das Steuerportal ELSTER des Finanzamts einreichen. 

Die für die Erhebung zuständigen Kommunen werden ab 01.01.2025 auf Basis dieser Daten die neue Grundsteuer festsetzen. Wer einen Elster-Zugang hat, kann die erforderliche Steuererklärung recht leicht fertigen.

Besitzen Sie keinen Internetzugang, müssen Sie beim Finanzamt einen Antrag auf Vermeidung unbilliger Härte stellen und können den zugestellten Antrag in Papierform einreichen.
Auch Eigentümer die in diesem Jahr Ihre Liegenschaft verkaufen, sind verpflichtet als Alteigentümer dieser Pflicht nachzukommen. Stichtag ist der 01.01.2022.

Welche Informationen muss ich in der Grundsteuererklärung 2022  angeben?

In den meisten Fällen müssen Sie folgende Daten in Ihrer Feststellungserklärung angeben:

  • Ihr Aktenzeichen (siehe Grundsteuerbescheid sowie Informationsschreiben des Finanzamts im Juni 2022)
  • Grundbuchinformationen (u.a. Flurstück, Grundbuchblatt und Gemarkung)
  • Bei mehreren Eigentümern: Informationen zu den Besitzverhältnissen
  • Wohnadresse
  • Grundstückart
  • Grundstücksfläche
  • Bodenrichtwert
  • Baujahr und ggf. Jahr einer Kernsanierung
  • Wohnfläche

Grundsteuerbefreiung und Grundsteuerpflicht: In diesen Fällen wird keine Steuer fällig

Auch bei der Grundsteuer gibt es Ausnahmen: Nicht auf jedes Grundstück muss Grundsteuer gezahlt werden und bestimmte Grundstücke profitieren von einer Grundsteuerbefreiung. Darunter ist zum Beispiel Grundbesitz der Kommunen, Länder und des Bundes sowie Grundbesitz, der durch das Bundeseisenbahnvermögen für Verwaltungszwecke genutzt wird. Darüber hinaus wird die Grundsteuer erlassen für:

  • Bildungseinrichtungen,
  • Kulturgüter und gemeinnützige Grünanlagen,
  • Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen,
  • Religionsgemeinschaften und Dienstwohnungen von Geistlichen und Kirchendiener:innen sowie
  • wissenschaftliche Einrichtungen.

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