Allgemeine Geschäftsbedingung

AGB
Grundlage.

Gültigkeit und Bestimmungen

Immobilienkauf Berlin Steine

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage des Geschäftsverkehrs, die der Empfänger/Auftraggeber des vorstehenden Angebotes anerkennt. Auftraggeber können sowohl der Anbieter als auch der Interessent einer Immobilie sein.

Alle Angaben und Informationen basieren auf der Grundlage des Verkäufers oder Vermieters. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen und Unterlagen kann der Makler keine Haftung übernehmen. Schadensersatzansprüche gegen den Makler sind ausgeschlossen, außer er handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich.
Irrtum und Zwischenverkauf sind vorbehalten. Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

Die Höhe der Provision richtet sich für den Interessenten nach der im Angebot aufgeführten Provision und für den Anbieter nach dem Maklervertrag. Die Provision darf nicht im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen stehen.
Mit rechtswirksamem Abschluss des Hauptvertrages (Kauf-/Mietvertrag) entsteht der Provisionsanspruch des Maklers und gilt als verdient und fällig. Dies gilt auch, wenn der Abschluss des Hauptvertrages erst nach Beendigung des Maklervertrages aber aufgrund der Tätigkeit des Maklers zustande kommt.

Hat der Auftraggeber spätere Gründe der Anfechtung oder Gründe der Rechtsungültigkeit des Vertrages zu vertreten oder wird der vermittelte Hauptvertrag nachträglich aufgehoben oder rückgängig gemacht oder einvernehmlich aufgehoben, bleibt der Provisionsanspruch bestehen.

Ein Provisionsanspruch des Maklers besteht auch, wenn Folgegeschäfte innerhalb eines zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs des Ursprungsvertrags abgeschlossen werden.
Dies gilt für Erweiterungen oder Veränderungen der Vertragseinheit oder wenn infolge einer Vermietung aufgrund des Maklernachweises zum Kauf des Objektes kommt.

Sämtliche Angaben sind streng vertraulich und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung durch den Makler an Dritte weitergegeben werden.
Sollte es durch schuldhaftes Weitergeben zu einem Vertragsabschluss durch Dritte kommen, haftet der Weitergebende neben möglichen Schadensersatzansprüchen mindestens die Höhe der entgangenen Provision.

Der Makler ist berechtigt auch für den anderen Vertragspartner entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Bei Doppeltätigkeit ist der Makler zur Unparteilichkeit verpflichtet.

Der Auftraggeber ist verpflichtete den Makler über alle die Durchführung des Auftrags betreffenden Umstände unverzüglich zu informieren.
Der Auftraggeber des Objektes verpflichtet sich vor Abschluss des Hauptvertrages den Makler über die Angaben des Vertragspartners zu informieren und die Höhe des tatsächlichen Kauf-/Mietpreises mitzuteilen.

Der Makler verpflichtet sich, den ihm übertragenen Auftrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu erfüllen.
Er hat den Auftraggeber über den Stand seiner Verhandlungen und Bemühungen zu informieren.

Handelt es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des HGB, ist als Gerichtsstand Potsdam Hegelallee 8 in 14467 Potsdam vereinbart.

Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen unwirksam werden, so behalten die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit.

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